RECHTSANWALTSKANZLEI AXEL A. ULMER

Die Rechtsanwaltskanzlei Axel A. Ulmer richtet ihr Dienstleistungsangebot vornehmlich an Taxi- und Mietwagenunternehmen im Geltungsbereich des PBefG und ist bundesweit tätig.

 

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, präzise rechtliche Einschätzungen und Entscheidungshilfen in allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihren Taxi- und Mietwagenbetrieb.

 

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten effektiv vor Gericht und gegenüber den Genehmigungs- und Kontrollbehörden. Die juristische Lösung steht dabei im direkten Kontext zu den wirtschaftlichen Vorgaben der Mandanten.

 

Die Kanzlei versteht sich als Dienstleister, der Ihrem individuellen Beratungsbedarf - vornehmlich im Personenbeförderungsrecht, den dazu ergangenen Nebengesetzen (wie z.B. BO-Kraft, FreistellungsVO etc.) - juristisch fundiert entspricht. Hierbei können Sie sich aufgrund der Vielzahl von geführten Verfahren eines mit der jeweils aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis vertrauten Beraters versichert sein.

 

Unsere Vertretung wird im Genehmigungsverfahren, im Rahmen von Widerrufsverfahren, Betriebsprüfungsverfahren der Finanz-, Zollbehörden und der Sozialversicherungsträger nachgefragt.

 

Die Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), in Steuerstrafverfahren und Verfahren nach § 266 a StGB ist hierbei regelmäßig Tätigkeitsschwerpunkt. Hierbei kann der Kanzleiinhaber aufgrund der langjährigen Tätigkeit in der Prozessvertretung sie fundiert unterstützen.

 

Herr Rechtsanwalt Ulmer ist in der Taxibranche durch seine Vortrags- und Autorentätigkeit, die Teilnahme an Messen und Kongressen  und die Beratung von Taxizentralen in der Branche sehr gut vernetzt, so dass auch Sie als Mandant von den Erfahrungen und Kenntnissen vielfältig profitieren.

 

Rechtsanwalt Ulmer bietet vor diesem Hintergrund seine Beratung bundesweit an. Mandatsanfragen werden umgehend und  sehr zeitnah bearbeitet.

 

Weitere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte der Kanzlei liegen im öffentlichen Recht. Mehr erfahren Sie hierzu auf der "Link-Seite", die einen Überblick über Tätigkeitsschwerpunkte in der öffentlich zugänglichen Berichterstattung wiedergibt.

 

Die Erfahrungen im Bereich der Beratung von Bürgerinitiativen in Musterverfahren  zur direkten Bürgerbeteiligung i. R. von Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren nach den Gemeindeordnungen der Länder wird durch die praktische Arbeit in diesem Bereich unterlegt.

 

Die Zusammenarbeit mit Interessenverbänden und ein entsprechendes Netzwerk ist selbstverständlich. Regelmäßige Weiterbildungs- und Vortragstätigkeit in den Schwerpunkten sichern Ihnen eine qualifizierte Beratung.

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